Allgemeine Geschäftsbedingungen Königsdruck Printmedien und Digitale Dienste GmbH

§ 1 ALLGEMEINES

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Königsdruck Printmedien und digitale Dienste GmbH, im folgenden Auftragnehmer bzw. Königsdruck oder Königsdruck GmbH genannt.

Als Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten sowohl Endverbraucher als auch Unternehmen.
Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung ist jeweils maßgeblich. Verträge und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS, ANGEBOT, AUFTRAGSERTEILUNG

Die Angebote der Königsdruck GmbH sind freibleibend. Alle Angebotspreise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, sie sind anders ausgewiesen. Änderungen technischer oder sonstiger Art bleiben vorbehalten. Die im Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind im Preis nur dann enthalten, wenn sie ausdrücklich beschrieben sind. Kosten, die durch nachträgliche von dem Auftraggeber veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Auftraggeber veranlasst hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom Auftraggeber zu bezahlen.
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftragnehmer eine rechtsgültig unterschriebene Auftragsbestätigung
per Fax, per Post oder per E-Mail an den Auftraggeber gesandt hat, spätestens jedoch mit Erhalt
der Ware.

Der Auftraggeber ist an den erteilten Auftrag gebunden. Produkte aus unserem Online-Shop werden individuell gefertigt. Deshalb hat der Auftraggeber kein erweitertes Widerrufs- und Rückgaberecht nach §§ 312 b-f BGB.

Sollten für den Auftrag des Auftraggebers eine Bereitstellung großer Papier- oder Kartonagenmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig sein, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte
verstoßende Druckaufträge werden nicht bearbeitet.

§ 3 GEFAHRÜBERGANG

Schäden und Verluste, Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich beim Auftragnehmer befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.

Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht spätestens eine Woche nach Aufforderung die Ware vollständig
abgenommen hat. Bezahlte, aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 3 Monate nach Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Auftraggebers entsorgt.

§ 4 ZAHLUNG

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer im EU-Ausland und verfügt dieser über eine gültige Ust.-ID-Nr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis nur dann, wenn auch die Lieferung tatsächlich ins Ausland erfolgt. Ist aufgrund einer falschen Ust.-ID-Nr., die Lieferung besteuert worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, so ist eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Nichtangabe einer vorhandenen Ust.-ID-Nr.

Auftraggeber, deren Daten sich nach Überprüfung durch das Bundesamt für Finanzen als ungültig oder falsch erweisen, werden per e-Mail an die bei Aufgabe der Bestellung angegebene Adresse hierüber informiert und aufgefordert, innerhalb der ihnen gesetzten Frist die korrekten Daten zur Ust.-ID-Nr., zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist ergeht die Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Bei Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuerausweis nur dann, wenn auch die Lieferung tatsächliche ins Ausland erfolgt.

Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls zu tragen.

Eine Bestellung per Vorkasse ist bei allen Produkten möglich. Der Rechnungsbetrag ist brutto ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Königsdruck GmbH zu überweisen.

Bei Nichtannahme der Ware gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Endverbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% und Unternehmen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmen behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Für die Anfertigung einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 10,- € Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

Im Falle einer wirksamen Stornierung des Auftrags hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen
Produktionskosten, wie z.B. Musterbau, Plattenbelichtung oder ähnliches, zu übernehmen.

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Königsdruck ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftragnehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Königsdruck behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Falle kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er Königsdruck unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Falls eine vertragsgemäße Bezahlung des Liefergegenstandes fehl schlägt, gewährt der Auftraggeber der Königsdruck GmbH ein uneingeschränktes Verwertungsrecht des Liefergegenstandes.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber Königsdruck innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches für den Auftraggeber ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung auch bei äußerlicher Unversehrtheit unverzüglich auf etwaige Schäden zu überprüfen und Königsdruck eine Beanstandung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des beauftragten Transportunternehmens zu reklamieren; diesbezügliche spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert.

Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann Königsdruck nach eigener Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haftet Königsdruck nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist.

Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, sowie geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Königsdruck nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des
Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge, es sei denn, wir weisen bei der Auftragsbestätigung in Sonderfällen
auf eine andere Regelung hin.

Ein annähernd farbverbindlicher Druck setzt einen annähernd farbverbindlichen Proof gem. PSO (ISONorm 12647-2) (ProzessStandard Offset) des Auftraggebers voraus. Selbst durch den Einsatz der aktuellsten ISO-Farbprofile sind geringe Farbabweichungen nicht auszuschließen und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die ISO-Farbprofile sind Standardprofile und stellen für die jeweilige Papierklasse lediglich einen optimalen Durchschnittswert dar. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können nicht beanstandet werden, wenn diese auf angelieferten Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht eingebetteten Schriften beruhen.

Ein gesamter Farbauftrag von über 300% kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. In diesem Fall behält sich Königsdruck vor, die Daten umzurechnen. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.

Bei Nachauflage können geringfügige Abweichungen von einem Vorauftrag nicht beanstandet werden. Sind auf Grund von Transparenzen oder fehlerhafter Überdrucken-Einstellungen im PDF unerwünschte Effekte gedruckt, können wir in solchen Fällen keine Reklamation annehmen.

§ 7 SCHADENSHAFTUNG

Die Königsdruck GmbH haftet im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen.

Eine rechtliche Beratung über Inhalte kann von der Königsdruck GmbH nicht erfolgen. Die Königsdruck GmbH ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber stellt die Königsdruck GmbH von jeder Haftung gegenüber Dritten frei, die mit den von ihm bereitgestellten Inhalten und deren vertragsgemäßer Bearbeitung zusammenhängen.

§ 8 VERWAHREN

Für zugesandte Druckvorlagen wie z.B. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung; sie werden nicht über die zur Auftragsabwicklung hinaus gehende Zeit verwahrt, es sei denn, es ist bei Auftragserteilung etwas anderes vereinbart. Eine Rücksendung der Datenträger erfolgt nicht.

§ 9 EIGENTUM, URHEBERRECHT

Die Druckprodukte und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben der
Auftraggeber hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Auftraggeber gegenüber der Königsdruck GmbH dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Auftraggeber haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.

§ 10 DATENSCHUTZ, REFERENZ

Gemäß § 13 Abs. 1 TMG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Auftraggeber über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Ihre bei der Königsdruck GmbH gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet. Ihre auftragsbezogenen Daten können 6 Monate ab Auftragseingang zum erneuten Abruf für Sie bereitgehalten werden.

Die Königsdruck GmbH erteilt telefonische Auskunft unter Nennung der jeweiligen Angebots- oder Auftragsnummer. Mit der Angebotsabfrage/dem Auftrag stimmt der Auftraggeber diesem Verfahren zu.

Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich
zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an info@koenigsdruck.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. widerrufen.

Referenz
Die Königsdruck GmbH kann die produzierten Werke als Referenz verwenden und diese auch online als Produktionsbeispiele abbilden. Desweiteren kann die Königsdruck GmbH an unauffälliger Stelle auf den gestalteten Werken in einer maximalen Schriftgröße von 6 Punkt „www.koenigsdruck.de“ einfügen, wenn der Auftraggeber dem zustimmt.

§ 11 URHEBERRECHT

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Königsdruck von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.

Alle Texte, Grafiken und das Layout der Internetseiten des Auftragnehmers dienen ausschließlich der Information der Auftraggeber von Königsdruck. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Internetseite oder Teile daraus sind nur zum Zweck einer Bestellung bei Königsdruck gestattet. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Alle auf unseren  Internetseiten zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten.

§ 12 GELTENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt dieses Recht nur insoweit, wie sie in dem Staat, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates besser gestellt werden.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist der Geschäftssitz der Königsdruck GmbH, Berlin.

Für Auftraggeber mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Österreich oder der Schweiz gilt folgendes:
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Berlin.

Königsdruck Printmedien und digitale Dienste GmbH ist nicht bereit und auch nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. Plattform der Europäischen Kommission

§ 13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.